Kosten 
und 
Vertrag

Krippe vs. Tagesmutter

Wer macht das Rennen in der Preisfrage?

Die Antwort wird Sie überraschen 😊


Hier die aktuelle Tabelle über die Elternbeiträge für einen Krippenplatz in der Stadt Meppen (hier gibt es keinerlei Förderung durch den Landkreis Emsland!)

Rechenbeispiel:

Felix soll an 5 Tagen/Woche von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr betreuut werden. Beide Eltern verdienen sehr gut, so dass sie in die Beitragsstufe VI fallen.


Für die Betreuung von Felix fallen damit pro Monat folgende Gebühren an:


Betreuungsplatz (ganztags)           394,00 EUR

Kosten für Frühbetreuung                             

(von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr)        500,00 EUR 


Für den Ganztags-Betreuungsplatz inkl. der täglichen Frühbetreuung fallen somit fast 900,00 EUR an.


Dies ist im Krippenbereich der maximale Betrag, der aber unter den angegebenen Umständen schnell zusammenkommen kann.

Hier die aktuelle Tabelle über die Förderungsleistungen des Landkreis Emsland in der Kindertagespflege:

Rechenbeispiel:

Gleiche Ausgangssituation, unser Felix soll an 5 Tagen/Woche von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr betreut werden. Die Eltern fallen in die höchste Beitragsstufe VI:


Die Tagesmutter Nina Hummeldorf erhält für ihre Arbeit 6,00 EUR pro Stunde. Dieses Geld wird vollumfänglich vom Landkreis Emsland gezahlt. Die Eltern erhalten den entsprechenden Betrag auf ihr Konto und leiten es an die Tagesmutter weiter.


Für Eltern selbst werden vom Landkreis Emsland folgende Gebühren berechnet:


Betreuungsplatz (Mo.-Fr. von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

(42,5 Stunden pro Woche)

pro Monat       424,60 EUR


Auch hier ist dies der maximale Betrag, der anfallen könnte!


Auch in der Kindertagespflege fallen die Elternbeiträge ab dem 3. Geburtstag weg und die Betreuung ist für die Eltern kostenfrei!


Ja, der Unterschied ist riesig! Und überhaupt... hatten Sie nicht bislang gedacht: Eine Tagesmutter ist ja viel teurer? Dank der Förderung des Landkreis Emsland längst nicht mehr! Für Eltern, die eine Frühbetreuung für ihr Kind benötigen, ist ein Krippenplatz mittlerweile kaum noch zu finanzieren. Die Kindertagespflege wird bei uns im Landkreis Emsland so gut gefördert, dass Kindertagespflegepersonen oft schon über Jahre hinweg ausgebucht sind. Bemühen Sie sich daher frühzeitig um einen entsprechenden Betreuungsplatz für Ihr Kind. Mittlerweile ist die Betreuung durch eine/n Tagesmutter/Tagesvater max. so teuer, wie ein Krippenplatz - in der Regel sogar günstiger, da nicht zwingend eine 5-Tage-Woche gebucht werden muss und auch keine Extra-Kosten für Frühbetreuung anfallen!


📍 Und nun alles genau erklärt...

Mir liegt vor allem das Wohlergehen Ihres Kindes und eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen am Herzen und letztendlich soll auch die Art und Weise der Betreuung im Vordergrund stehen - dennoch muss man am Rande über Kosten sprechen und bei vielen Anfragen merke ich, daß das auch eine sehr wichtige Komponente ist. Informieren Sie sich deshalb auch unbedingt über die Förderung durch das Jugendamt.

Das Wichtigste in Kürze: 
Der Landkreis Emsland fördert die Kindertagespflege vollumfänglich mit 6,00 EUR je Stunde. Für Sie als Eltern verbleibt lediglich der Elternbeitrag, der auch in einer Krippe zu zahlen wäre. Der Elternbeitrag richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Stunden und beträgt max. 2,21 EUR pro Stunde. Da in einer Krippe immer ein gesamter Platz (5 Tage/Woche) gebucht wird, kann ein Platz bei mir u.U. sogar günstiger ausfallen. Für einkommensschwache Familien ist sogar eine Übernahme des Elternbeitrags gem. Paragraph 90 Abs. 4 SGB VIII möglich!

Zunächst muß man wissen, daß es im Normalfall bei Tagesmüttern - und so auch bei mir - keine flexible Bezahlung auf Stundenbasis je nach real erfolgter Betreuung (wie bei einem Babysitter) gibt. Zwischen Eltern und Tagesmutter wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, in dem unter anderem Eingewöhnungszeit, Probezeit, Kündigung, die Regelbetreuungszeiten, Verpflegung, Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten, Überstunden und natürlich auch die monatlich vorab zu überweisenden Betreuungskosten miteinander vereinbart werden. Damit kann die Tagesmutter einigermaßen sicher die Tage planen und hat auch ein verlässliches Einkommen. Die monatlichen Vorabüberweisungen sind quasi wie bei Kindertagesstätten zu tätigen, nur dass man mit einer Tagesmutter alles viel individueller vereinbaren kann, wie z.B. die Betreuungszeiten, das Essen und Schlafen oder auch Abhol- und Bringdienste...

Die Eltern überlegen sich also völlig individuell eine Regelbetreuungszeit, z.B. montags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 9 Uhr bis 14.30 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 14 Uhr. Darauf basierend vereinbaren wir die monatlichen Betreuungskosten. Als Anhaltspunkt kann man aktuell 6,00 Euro pro Stunde ansetzen und die Wochenkosten mit 4,4 multiplizierenDieser Betrag wird vom Landkreis übernommen. 

Gemäß §23 SGB VIII stellen Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege. Das Jugendamt berechnet dann für die vereinbarten Betreuungszeiten einer Woche zum einen die Höhe laufender Geldleistungen, die das Jugendamt dann zunächst an Sie überweist. Sie leiten das Geld dann per Dauerauftrag an mich weiter. Zum anderen die Höhe des Elternbeitrages, welchen Sie an das Jugendamt entrichten. Der Elternbeitrag ist davon abhängig, wieviele Kinder Sie haben und wieviele Stunden das Kind von mir betreut wird.

Das Ganze klingt in der Tat erstmal recht kompliziert, ist es aber gar nicht und ich stehe selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Darüber hinaus erhalten Eltern von mir eine Steuerbescheinigung über die final tatsächlich an mich gezahlten Betreuungskosten. Eltern können die Kosten für Kindertagesstätten, Kindergärten, Babysitter und Tagesmütter steuerlich absetzen. Nach dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ können Doppelverdiener und erwerbstätige Alleinerziehende für Kinder unter 14 Jahre zwei Drittel von maximal 6.000 Euro Betreuungskosten (= 4.000 Euro) pro Jahr und Kind steuerlich geltend machen. Den Abzug erhalten auch Eltern, wenn nur ein Elternteil berufstätig und der andere dauerhaft krank, behindert oder in Ausbildung ist.



Infos zur Kindertagespflege und insbesondere auch zur Förderung, wie u. a.


  • Flyer zur Kindertagespflege
  • die Satzung zur Kindertagespflege
  • Antragsformular zur Förderung in der Kindertagespflege
  • Online-Kindertagespflegerechner
  • uvm


gibt es unter folgendem Link:


Landkreis Emsland - Kindertagespflege - Familienzentrum Emsland - Familien - Leben und Freizeit

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Ein weiteres Fallbeispiel:


Henry wird an 4 Tagen in der Woche bei mir betreut. Er kommt morgens um 08:00 Uhr und wird um 14:00 Uhr wieder abgeholt. Verbleibt also 6 Stunden in meiner Tagespflege. Die Eltern verdienen beide gut, so dass sie in die Einkommensstufe III fallen.


Der Landkreis würde anhand der Einkommensunterlagen der Eltern nun seine Berechnung aufstellen und einen Elternbeitrag von 122,26 EUR ermitteln.


(berechnet mit Kindertagespflegegeldrechner - hier der Link:)

🖥️Landkreis Emsland - Elternbeiträge - Kindertagespflege - Familien - Leben und Freizeit


Im Vergleich würde der Krippenplatz 161,00 EUR

kosten.